3. Gegen die Baueinstellungsverfügung reichte der Beschwerdeführer am 24. Juni 2023 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde ein. Er beantragt den Rückzug der Strafanzeige und die Aufhebung der Baueinstellungsverfügung. Gestützt auf eine Ortsbesichtigung und unter Berücksichtigung des angepassten Betriebskonzepts solle eine Neubeurteilung vorgenommen werden. Dabei sei ihm gegebenenfalls ein Lösungsweg aufzuzeigen, wie ein zonenkonformer Betrieb an diesem Standort weitergeführt werden könne. Soweit ein nachträgliches Baugesuch nötig sei, sei ihm dafür eine Frist von mindestens drei Monaten anzusetzen.