2. Nachdem die Gemeinde Brienz festgestellt hatte, dass der Beschwerdeführer am fraglichen Stall Umbau- und Erweiterungsarbeiten begonnen hatte, verfügte sie am 26. Mai 2023 die sofort wirksame Einstellung der Bauarbeiten. Ein mündlicher Baustopp sei dem Beschwerdeführer 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) 1/8 BVD 120/2023/37