Sollte es der Beschwerdegegnerschaft ein Anliegen sein, den formell rechtswidrigen Zustand (fehlende Bewilligung der geänderten Farbe) zu beheben, so steht es ihr offen, bei der Stadt um nachträgliche Bewilligung dieser Farbänderung zu ersuchen. So oder so steht fest, dass der Velounterstand mit der gewählten Farbe bestehen bleiben kann und – entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers – keine Wiederherstellung zu verfügen war. Die angefochtene Verfügung ist daher, wenn auch mit anderer Begründung, zu bestätigen. Den Verfahrensbeteiligten wurde hierzu mit Verfügung vom 15. August 2023 das rechtliche Gehör gewährt, weshalb sich dieses Vorgehen auch unter diesem Aspekt als zulässig erweist.