Die fachliche Beurteilung des realisierten Velounterstands mit dem neuen Farbton ist damit bereits erfolgt und die BVD sieht keinen Anlass, diese Facheinschätzung in Frage zu stellen. Vielmehr ist es nachvollziehbar, dass sich der Velounterstand optisch von den Storen / Jalousien der Fenster und damit vom erhaltenswerten Gebäude absetzen soll. Dies gelingt mit der Wahl einer etwas dunkleren Farbgebung. Die angepasste Farbe steht damit in Einklang mit den Vorgaben des Denkmal- und Ortsbildschutzes und ist somit gestützt auf eine summarische Beurteilung bewilligungsfähig.