In Fällen ohne nachträgliches Baugesuch hat die Behörde deshalb summarisch zu prüfen, ob das Vorhaben bewilligt werden könnte.14 Die städtische Denkmalpflege hat den Farbton RAL 7046 Telegrau 2 nicht nur selber vorgeschlagen, sondern nach der entsprechenden Umsetzung mit E-Mail vom 17. Mai 2023 bestätigt, dass der Velounterstand weder das erhaltenswerte Baudenkmal noch das Ortsbild beeinträchtige. Die fachliche Beurteilung des realisierten Velounterstands mit dem neuen Farbton ist damit bereits erfolgt und die BVD sieht keinen Anlass, diese Facheinschätzung in Frage zu stellen.