Was die Farbgebung anbelangt, so hat die Beschwerdegegnerschaft diese zwar mit der städtischen Denkmalpflege abgesprochen und den Velounterstand auf deren Anregung in RAL 7046 Telegrau 2 ausführen lassen, womit diese Farbwahl – wie in der Auflage im Entscheid vom 1. April 2022 verlangt – von der Denkmalpflege als genehmigt gelten kann. Der Farbton RAL 7046 Telegrau 2 ist aber, entgegen der Ansicht der Beschwerdegegnerschaft in der Stellungnahme vom 24. August 2023, als dunkler Farbton einzustufen. Er widerspricht daher der mittels Auflage verlangten und mit dem damaligen Entscheid rechtskräftig festgelegten «hellen Farbgebung».