Die Beschwerdegegnerschaft verweist in ihrer Beschwerdeantwort vom 30. Juni 2023 auf die zutreffenden Ausführungen des Bauinspektorats, wonach die Ausführung des überdachten Veloabstellplatzes in Übereinstimmung mit der Baubewilligung und die Farbgebung in Abstimmung und mit Genehmigung der zuständigen Denkmalpflege erfolgt sei.