4/8 BVD 120/2023/36 Jalousien des Gebäudes, weil der Velounterstand nicht Teil desselben sein dürfe. Vielleicht sei ein RAL 7046 Telegrau 2 etwas selbständiger und würde sich besser von der Fassade absetzen. Der Beschwerdegegner 1 dankte mit Antwort vom 11. April 2022 für die fachmännische Beratung und führte aus, dass er die Ausführung gemäss diesem Vorschlag (Dach: verzinktes Stahlblech, Metallgerüst: RAL 7046 Telegrau 2) in Auftrag geben werde.13