3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 16. Juni 2023 Beschwerde bei der BVD ein. Darin wehrt er sich gegen die baupolizeiliche Verfügung vom 2. Juni 2023. 4. Das Rechtsamt führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt mit Beschwerdeantwort vom 30. Juni 2023 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit auf diese überhaupt einzutreten sei. Das Bauinspektorat der Stadt Bern beantragt mit Schreiben vom 5. Juli 2023 die Abweisung der Beschwerde. 5. Mit Verfügung vom 15. August 2023 führte das Rechtsamt aus, eine erste summarische Beurteilung ergebe,