Das Schreiben des Bauinspektorats der Stadt Bern vom 26. April 2023 stelle aus Sicht des Rechtsamts jedoch keine Verfügung dar. Es sei daher angezeigt, in dieser Sache eine anfechtbare baupolizeiliche Verfügung zu erlassen. Mit baupolizeilicher Verfügung vom 2. Juni 2023 nahm das Bauinspektorat zu den Kritikpunkten des Beschwerdeführers Stellung und kam zum Schluss, dass das Bauvorhaben aus baupolizeilicher Sicht den Auflagen und den bewilligten Plänen gemäss Bauentscheid vom 1. April 2022 entspreche. Es verfügte, dass auf die baupolizeiliche Anzeige vom 16. März 2023 nicht eingetreten werde.