Mit Schreiben vom 16. März 20233 wendete sich der Beschwerdeführer an das Bauinspektorat der Stadt Bern. Er machte dabei u.a. geltend, das ausgeführte Projekt entspreche nicht den diversen Auflagen und der Baubewilligung. Das Bauinspektorat antwortete mit Schreiben vom 26. April 20234 und informierte den Beschwerdeführer, dass für die Überdeckung offenbar ein falsches Dach geliefert/montiert worden sei. Inzwischen habe man aber feststellen können, dass das Dach korrigiert worden sei und nun den bewilligten Plänen gemäss Bauentscheid vom 1. April 2022 entspreche. Man erachte daher die Angelegenheit als erledigt.