Beschwerdeführer und die Gemeinde je zur Hälfte, also zu je CHF 1598.70, zu ersetzen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Wohlen bei Bern vom 27. April 2023 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten werden im Betrag von CHF 900.– dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Der Beschwerdeführer und die Gemeinde Wohlen bei Bern haben dem Beschwerdegegner Parteikosten im Betrag von je CHF 1598.70 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung