Für das Beschwerdeverfahren sind gemäss der Leistungsabrechnung ein Honoraraufwand von CHF 2950.– (9 Stunden 50 Minuten, Stundensatz CHF 300.–) und Auslagen von CHF 18.80 entstanden. Der Rechtsvertreter des Beschwerdegegners erläutert, dass ein enger Zusammenhang zu weiteren baupolizeilichen Verfahren bestehe. Er habe die Aufwände für die unterschiedlichen Verfahren nach bestem Wissen und Gewissen abgegrenzt. Dies erscheint plausibel. Ein Honorar von CHF 2950.– und Auslagen von CHF 18.80 sind für das vorliegende Beschwerdeverfahren angemessen. Mit der Mehrwertsteuer von CHF 228.60 (7.7 % auf Honorar und Auslagen) ergeben sich massgebende Parteikosten von CHF 3197.40. Diese haben ihm der