Die zwecks Installation der temporären Treppe erfolgten Rodungen sind auch auf der Fotodokumentation zur Ortsbesichtigung vom 2. März 2023 sichtbar. Die Gemeinde hat sie möglicherweise nicht dem Bauvorhaben zugeordnet, weil sie am Westrand der Parzelle vorgenommen wurden und nicht im Bereich, in dem die Profile stehen. Dies spielt jedoch keine Rolle. Auch wenn davon auszugehen ist, dass diese Rodungen entsprechend der Darstellung des Beschwerdeführers im Hinblick auf das Bauvorhaben (Einstellhalle, Gartenhalle und Terrasse) erfolgten, handelt es sich dabei wie erwähnt nicht um Arbeiten, die als Baubeginn gelten könnten.