a) Die Gültigkeit der Baubewilligung vom 15. Mai 2014 wurde am 22. Oktober 2019 um zwei Jahre verlängert, wobei die Zweijahresfrist ab Rechtskraft der Verlängerungsverfügung zu laufen begann. Die Rechtskraft trat ein, nachdem der diesbezügliche Beschwerdeentscheid der BVD vom 14. April 2020 nicht mehr ordentlich angefochten werden konnte. Die Feststellung der Gemeinde, wonach die Gültigkeitsdauer am 14. Mai 2022 abgelaufen ist, wird von keiner Seite bestritten.