Zuvor hatte die Gemeinde darüber gewacht, dass der Beschwerdeführer mittels Einreichung des Formulars SB 1 den Baubeginn an der Einstellhalle etc. vor Ablauf der Gültigkeitsdauer anzeigte. Sie hatte den Beschwerdeführer wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass die Baubewilligung ihre Gültigkeit verliere, wenn mit den Bauarbeiten nicht rechtzeitig begonnen werde oder diese zu lang unterbrochen würden.5 Im Baupolizeiverfahren wurde jedoch der Ablauf der Gültigkeitsdauer der Baubewilligung erst zum Thema, nachdem der Beschwerdegegner mit der Eingabe vom 17. Februar 2023 geltend gemacht hatte, dass sich das Grundstück des Beschwerdeführers entgegen dessen Angaben nicht im Bau befinde.