c) Die Gemeinde hat dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 16. September 2022 den Eingang der baupolizeilichen Anzeige und die Eröffnung des Baupolizeiverfahrens mitgeteilt. Als Verfahrensgegenstand nannte die Gemeinde das Fehlen von Absturzsicherungen beim Garagendach und bei der Böschung oberhalb der Strasse. Zuvor hatte die Gemeinde darüber gewacht, dass der Beschwerdeführer mittels Einreichung des Formulars SB 1 den Baubeginn an der Einstellhalle etc. vor Ablauf der Gültigkeitsdauer anzeigte.