Die Gemeinde Wohlen beantragt mit Stellungnahme vom 14. August 2023 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Verfügung. Der Beschwerdegegner hat sich mit Beschwerdeantwort vom 26. Juni 2023 am Verfahren beteiligt. Er beantragt die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer hat am 27. September 2023 und am 23. Oktober 2023 weitere Stellungnahmen eingereicht. Er hält an seiner Beschwerde fest. Der Beschwerdegegner und die Gemeinde haben auf weiter Äusserungen verzichtet. II. Erwägungen 1. Eintreten