2. Der Beschwerdeführer reichte am 26. Mai 2023 bei der BVD Beschwerde gegen die Baueinstellungsverfügung ein. Er beantragt deren Aufhebung und die Rückweisung des Verfahrens an die Gemeinde Wohlen. Der Beschwerdeführer macht insbesondere geltend, dass ihm hinsichtlich der Baueinstellung das rechtliche Gehör nicht gehörig gewährt worden sei. Hinsichtlich der weiteren Punkte (Absturzsicherungen sowie terrassierte Sitzplatzanlage nordwestseitig) wurde die baupolizeiliche Verfügung vom 27. April 2023 nicht angefochten.