Sie führte eine weitere Ortsbesichtigung (ohne Parteiteilnahme und ohne Betreten der Parzelle Nr. G.________) durch und erstellte dazu eine Aktennotiz mit Fotografien. Darin hielt sie fest, der Beschwerdeführer habe eine temporäre Treppe vom Niveau der öffentlichen Strasse zum Wohnhaus installieren lassen. Weitere Arbeiten seien nicht begonnen worden. Es scheine, dass der Baustopp eingehalten werde. Die Profile stünden nach wie vor. Die Umgebung zeige sich in nicht baubegonnenem Zustand. Es seien weder Rodungsarbeiten ausgeführt noch sei mit den Aushubarbeiten begonnen worden.