Am 24. April 2023 teilte der Beschwerdegegner der Gemeinde telefonisch mit, dass der Beschwerdeführer dem Anschein nach mit Vorarbeiten für die Erstellung von Gartenhalle und Einstellhalle beginne. Die Gemeinde kontaktierte daraufhin den Projektverfasser des Beschwerdeführers. Sie teilte ihm mit, dass die Baubewilligung vom 15. Mai 2014 ihre Gültigkeit verloren habe, und wies ihn an, die Bauarbeiten sofort einzustellen. Sie führte eine weitere Ortsbesichtigung (ohne Parteiteilnahme und ohne Betreten der Parzelle Nr. G.________) durch und erstellte dazu eine Aktennotiz mit Fotografien.