Am 2. März 2023 führte ein Vertreter der Gemeinde Wohlen bei der Parzelle Nr. G.________ eine Ortsbesichtigung ohne Parteiteilnahme durch und erstellte Fotografien, wobei er die Parzelle nicht betrat. In der entsprechenden Aktennotiz hielt er u.a. fest, die Umgebung zeige sich nicht in einem baubegonnenen Zustand. Die Profile stünden nach wie vor. Es seien weder Rodungsarbeiten ausgeführt noch sei mit Bauinstallationsarbeiten oder Aushubarbeiten begonnen worden. Am 24. April 2023 teilte der Beschwerdegegner der Gemeinde telefonisch mit, dass der Beschwerdeführer dem Anschein nach mit Vorarbeiten für die Erstellung von Gartenhalle und Einstellhalle beginne.