Mit Schreiben vom 5. September 2022 zeigte der Beschwerdegegner der Gemeinde Wohlen an, dass auf der Parzelle des Beschwerdeführers von der Strasse aus zugängliche, absturzgefährdende Flächen ohne die nötigen Geländer bestünden. Die Gemeinde Wohlen eröffnete daraufhin ein Baupolizeiverfahren und gewährte dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör. Der Beschwerdeführer wies mit Stellungnahme vom 8. Dezember 2022 u.a. darauf hin, dass sich sein Grundstück in der Bauphase befinde und dabei die bestehende Garage und der Sitzplatz abgerissen und durch einen Neubau ersetzt würden.