Auf Gesuch des Beschwerdeführers hin verlängerte die Gemeinde Wohlen am 22. Oktober 2019 die Geltungsdauer der Gesamtbaubewilligung um zwei Jahre ab Rechtskraft dieser Verfügung. Die BVD wies die dagegen gerichtete Beschwerde am 14. April 2020 ab, soweit sie darauf eintrat (Verfahrensnummer 110/2019/222). Der Entscheid der BVD erwuchs in Rechtskraft. Am 10. Mai 1/11 BVD 120/2023/33