heute Bau- und Verkehrsdirektion BVD) mit Entscheid vom 7. August 2015 eine Projektänderung und wies die Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat und sie nicht gegenstandslos geworden war (Verfahrensnummer 110/2014/69). Das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht bestätigten diesen Entscheid (VGE 2015/271 vom 31. Mai 2016 und BGer 1C_317/2016 vom 25. Januar 2017). Damit wurde die Gesamtbaubewilligung mit der Projektänderung rechtskräftig.