1. Die Gemeinde Wohlen erteilte dem Beschwerdeführer am 15. Mai 2014 die Gesamtbaubewilligung für den Anbau einer Einstellhalle, einer Gartenhalle und einer Terrasse an das bestehende Einfamilienhaus auf der Parzelle Wohlen bei Bern Grundbuchblatt Nr. G.________. Im dagegen angehobenen Beschwerdeverfahren bewilligte die damalige Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; heute Bau- und Verkehrsdirektion BVD) mit Entscheid vom 7. August 2015 eine Projektänderung und wies die Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat und sie nicht gegenstandslos geworden war (Verfahrensnummer 110/2014/69).