c) Mit dem Schreiben vom 3. April 2023 stellte die Vorinstanz den Verfahrensbeteiligten den Fachbericht Beurteilung der Lärmimmissionen der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik zu und gab ihnen im Rahmen des rechtlichen Gehörs Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Schreiben der Gemeinde enthält somit keine verbindlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Lärmbeschwerde der Anzeigerinnen und Anzeiger. Insbesondere wird der Beschwerdeführer nicht verpflichtet, irgendwelche Massnahmen umzusetzen.