a) Der Beschwerdeführer verlangt weiter, dass der Messinstanz der KAPO Bern das Mandat als Messinstanz wegen Befangenheit abzusprechen sei. Er habe seine Zweifel an deren Unabhängigkeit bereits einlässlich in seinem Schreiben vom 5. Januar 2023 geäussert. Im Schreiben vom 30. Januar 2023 habe die Gemeinde lediglich festgehalten, dass er sich an die zuständige Fachstelle der KAPO zu richten habe. Die Vorgehensweise der Messung und die Stellungnahme der Gemeinde hätten seien Zweifel an der Unabhängigkeit nicht ausgeräumt. Diese Zweifel würden weiterbestehen und seien im weiteren Verlauf des Verfahrens verstärkt worden.