2. Ablehnungsbegehren gegen die Gemeinde a) Der Beschwerdeführer beantragt, der Verwaltung Aarwangen und dem Leiter räumliche Entwicklung sei wegen Befangenheit und versuchter Benachteiligung der Klägerschaft, das Mandat in dieser Sache zu entziehen. Zur Begründung macht er geltend, die Abteilung Lärmentwicklung (richtig: Räumliche Entwicklung) bezeichne den Klang der Glocken in allen Schreiben generisch als «störend». Von dieser Beurteilung werde nicht abgewichen, obwohl er dies wiederholt moniert habe. Seines Erachtens sei die Gemeinde in dieser Sache von Anfang an voreingenommen. Sie habe ihn zudem systematisch benachteiligt.