Sie wies darauf hin, dass noch keine anfechtbare Verfügung erlassen worden sei. Die Mitarbeitenden hätten keine Ausstandspflicht missachtet und seien nicht befangen gewesen. Das Rechtsamt bat die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik, zur Frage ihrer Befangenheit Stellung zu nehmen. Anschliessend stellte es deren Stellungnahme vom 26. Juli 2023 den Verfahrensbeteiligten zu und gab diesen Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde verzichte mit Schreiben vom 7. August 2023 auf die Eingabe von Schlussbemerkungen. Der Beschwerdeführer liess sich nicht vernehmen. 5. Auf die Rechtschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen.