4. Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau leitete die Beschwerde mit Schreiben vom 24. Mai 2023 zuständigkeitshalber an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) weiter. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Anzeigerinnen und Anzeiger verzichteten stillschweigend auf eine Beteiligung am Beschwerdeverfahren als Partei. In ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 13. Juni 2023 erläuterte die Gemeinde das bisherige Verfahren. Sie wies darauf hin, dass noch keine anfechtbare Verfügung erlassen worden sei.