3. Mit Schreiben vom 9. Mai 2023 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau. Er beantragte, der Verwaltung Aarwangen und dem Leiter räumliche Entwicklung sei wegen Befangenheit und versuchter Benachteiligung des Beschwerdeführers das Mandat in dieser Sache vollumfänglich zu entziehen. Es sei festzustellen, dass die am 17. März 2023 (richtig: 1. März 2023) durchgeführte Lärmmessung entgegen der Vorankündigung und entgegen der eigenen gesetzlichen Vorgaben durchgeführt worden sei. Die erfolgte Lärmmessung widerspreche den Vorgaben der Gemeinde, sei intransparent und habe ohne Zeugen und damit willkürlich stattgefunden.