Diese eröffnete den Bericht den Beteiligten und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Schreiben vom 13. April 2023 teilten die Anzeigerinnen und Anzeiger mit, gestützt auf den Fachbericht würden sie ein Schellentragverbot während der Nachtruhe verlangen. Mit Schreiben vom 10. Mai 2023 teilte der Beschwerdeführer mit, gewisse Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde seien in dieser Sache voreingenommen. Er habe daher Beschwerde beim Regierungsstatthalter erhoben mit dem Ziel, dass ihnen das Mandat entzogen werde. Zudem bemängele er die Durchführung der Lärmmessung und die Befangenheit der Lärminstanz.