Mit Schreiben vom 30. Januar 2023 informierte die Gemeinde die Beteiligten, dass die Benennung des Sachverhalts unvoreingenommen und neutral sei. Bezüglich Unabhängigkeit der Messinstanz hielt sie fest, die Beurteilung der Lärmimmissionen erfolgten durch die zuständige Fachstelle nach festgelegten Vorgaben. Die Fachstelle handle unvoreingenommen und neutral. Zudem legte die Gemeinde offen, wer die Lärmbeschwerde eingereicht hatte. Der Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der KAPO vom 17. März 2023 ging am 24. März 2023 bei der Gemeinde ein. Diese eröffnete den Bericht den Beteiligten und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.