In seinem Schreiben vom 16. Januar 2023 bemängelte der Beschwerdeführer erneut den Betreff des Schreibens der Gemeinde («Störende» Kuhglocken) und er verlangte von der Gemeinde ein Mindestmass an Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit. Zudem monierte er, dass die Stellungnahme bezüglich einer allfälligen Befangenheit der Messinstanz immer noch ausstehend sei und er verlangte die Offenlegung der Namen der Anzeigerinnen und Anzeiger. Mit Schreiben vom 30. Januar 2023 informierte die Gemeinde die Beteiligten, dass die Benennung des Sachverhalts unvoreingenommen und neutral sei.