Nicht einverstanden seien sie damit, dass die Lärmmessungen erst im Frühjahr stattfinden sollen. In seiner Antwort vom 5. Januar 2023 bemängelte der Beschwerdeführer den Betreff des Schreibens der Gemeinde («Störende» Kuhglocken) und er stellte die Unabhängigkeit der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik in Frage, da seines Wissens ein Anzeiger bei der KAPO arbeite. Zudem hielt er fest, dass die Tiere nicht Glocken, sondern Schellen tragen würden, und er nannte seine Rahmenbedingungen für die Lärmmessung. Weiter wies er darauf hin, dass er mit der Verwendung der Hälfte der Schellen bereits einen Kompromiss eingegangen sei.