über die Antwort des Beschwerdeführers. Zudem orientierte sie die Beteiligten über das geplante weitere Vorgehen und wies sie darauf hin, dass die Kosten der Messung nach dem Verursacherprinzip weiterverrechnet würden. Sie bat die Beteiligten um Rückmeldung, ob sie mit dem Vorgehen einverstanden seien. Die Anzeigerinnen und Anzeiger antworteten am 20. Dezember 2022, sie seien mit dem vorgeschlagenen Vorgehen grundsätzlich einverstanden. Nicht einverstanden seien sie damit, dass die Lärmmessungen erst im Frühjahr stattfinden sollen.