Mit Schreiben vom 22. November 2022 informierte die Gemeinde den Beschwerdeführer über die Lärmklagen. Als mögliche Massnahmen schlug sie entweder die vollständige Entfernung der Kuhglocken oder eine Beurteilung durch die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern (KAPO) vor. Sie gab dem Beschwerdeführer Gelegenheit, zu den Beschwerdepunkten sowie zu den vorgeschlagenen Möglichkeiten Stellung zu nehmen. Der Beschwerdeführer antwortete am 8. Dezember 2022, es sei für ihn nicht nachvollziehbar, dass aufgrund der Kuhglöckchen eine Unterhaltung im Freien nicht möglich sei oder die Nachtruhe gestört werde.