und Frau D.________ bei der Gemeinde Aarwangen und beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau über die Nachtruhestörungen, die durch die Kuhglocken verursacht würden. Mit Schreiben vom 15. November 2022 wandten sich Frau E.________ und Herr E.________ mit einer Lärmbeschwerde an die Gemeinde Aarwangen. Sie erklärten, sie möchten Herrn C.________ bei seiner Beschwerde unterstützen und sein Anliegen, die Kuhglocken zu entfernen, bekräftigen. Mit Schreiben vom 22. November 2022 informierte die Gemeinde den Beschwerdeführer über die Lärmklagen.