2. Das Verfahren betreffend das Gesuch der Beschwerdeführerin um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme während des Beschwerdeverfahrens wird als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung