Dem ist entgegenzuhalten, dass das AUE alle gemeldeten Änderungen mit Standortdatenblättern dokumentiert hat. Diese stammen teilweise aus der BAKOM-Datenbank (vgl. SDB 1.36, 1.39 und 1.41). Eine Kontrolle ist somit ohne Weiteres möglich, wobei anzumerken ist, dass für die Frage der Rechtmässigkeit des Anlagebetriebs ohnehin nur das bewilligte Standortdatenblatt vom 6. Oktober 2008 (Revision 1.32) relevant ist.