Im vorliegenden Fall wird das Signal für 5G nur im Frequenzband 2100 MHz mit bestehenden konventionellen Antennen abgestrahlt. Weiter wird die strittige Mobilfunkanlage nach den übereinstimmenden Angaben der Beschwerdegegnerin und des AUE nach dem Standortdatenblatt vom 15. Mai 2020 (Revision 1.47) betrieben. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das AUE in seiner Stellungnahme vom 9. Juni 2023 den Betrieb der Anlage im Frequenzband 1800 MHz im Funkdienst 4G versehentlich nicht erwähnt hat. Die Beschwerdegegnerin hat das Standortdatenblatt vom 15. Mai 2020 (Revision 1.47) im Juni 2020 beim AUE eingereicht. Das AUE hat diesem mit E-Mail vom 3. Juni 2020 zugestimmt.