b) In der Praxis kann die Einführung der 5G-Technologie auf verschiedenen Wegen erfolgen: Zum einen, indem eine neue Mobilfunkbasisstation mit neuen adaptiven Antennen errichtet wird, was immer ein ordentliches Baubewilligungsverfahren voraussetzt. Zum anderen, indem an einem bestehenden Anlagestandort konventionelle Antennen durch adaptive Antennen ersetzt werden. Erhöhen sich bei einem solchen Antennenersatz gleichzeitig die Immissionsfeldstärken an den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) durch eine Leistungsanpassung über eine längere Zeitdauer signifikant, so setzt dies in der Regel ebenfalls ein ordentliches Baubewilligungsverfahren voraus.