Gemäss Anhang 1 Ziffer 62 Absatz 2 NISV16 kann bei adaptiven Sendeantennen mit acht oder mehr separat ansteuerbaren Antenneneinheiten (Sub-Arrays) auf die maximale Sendeleistung (ERP) ein Korrekturfaktor (KAA) angewendet werden, wenn die Sendeantennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgerüstet sind. Diese muss sicherstellen, dass im Betrieb die über sechs Minuten gemittelte Sendeleistung die deklarierte Sendeleistung nicht überschreitet.