a) Mit Schreiben vom 8. Mai 2023 hat die Gemeinde Trubschachen als Baupolizeibehörde über das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erlass einer vorsorglichen Massnahme entschieden, indem sie auf das Einleiten baupolizeilicher Massnahmen verzichtete. Damit hat die Gemeinde implizit das Gesuch der Beschwerdeführerin, den 5G-Betrieb der Mobilfunkanlage auf der Parzelle Nr. A.________ superprovisorisch einzustellen und diesen bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung zu verbieten, abgewiesen. Die Gemeinde hat damit eine verbindliche Entscheidung bzw. Anordnung im Rechtssinne getroffen. Denn auch der Verzicht auf eine