10. Mit Verfügung vom 14. Juni 2023 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Verfügung vom 16. Juni 2023 stellte das Rechtsamt der Beschwerdeführerin auf Gesuch hin die amtlichen Akten zur Einsichtnahme zu. Mit Schreiben vom 3. Juli 2023 verwies die Beschwerdegegnerin auf ihre Ausführungen und Anträge in der Beschwerdeantwort vom 26. Mai 2023 und verzichtete auf die Einreichung von Schlussbemerkungen. Die Beschwerdeführerin hält in ihren Schlussbemerkungen vom 4. Juli 2023 im Wesentlichen an ihren Ausführungen und Anträgen in der Beschwerde vom 17. Mai 2023 fest.