9. In ihrer Beschwerdeantwort vom 26. Mai 2023 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und der Anträge, soweit darauf eingetreten werden könne. Ebenso beantragt sie die Abweisung des Gesuchs um Erlass vorsorglicher Massnahmen im Beschwerdeverfahren. Die Gemeinde hält in ihrer Vernehmlassung vom 8. Juni 2023, ohne einen ausdrücklichen Antrag zu stellen, fest, es lägen keine Beweise oder Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung ausgeführt worden sei. Mit Schreiben vom 9. Juni 2023 äusserte sich das AUE zum aktuellen Betrieb der Anlage sowie zu den Rügen betreffend die nichtionisierende Strahlung (NIS).