8. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, wies mit Verfügung vom 24. Mai 2023 das Gesuch der Beschwerdeführerin um Erlass eines superprovisorischen Benützungsverbots für den Sendebetrieb der Mobilfunkanlage im 5G-Funkdienst ab. Gleichzeitig führte es den Schriftenwechsel durch und holte bei der Gemeinde Trubschachen die Vorakten und die Baubewilligungsakten zur rechtskräftigen Baubewilligung für die Mobilfunkanlage ein. Zudem holte es beim Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, eine Stellungnahme ein. Weiter erhielt das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Gelegenheit, sich zur Beschwerde zu äussern.