7. Gegen diese schriftliche Mitteilung vom 8. Mai 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 17. Mai 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Mit ihrer Beschwerde stellt sie folgende Haupt-, Eventual- und Verfahrensanträge: 1. Die Verfügung der Gemeinde vom 8. Mai 2023 sei aufzuheben und es sei der F.________ zu verbieten, die Mobilfunkanlage auf Parzelle Nr. A.________ mit 5G zu betreiben und ein Betriebsverbot mit 5G zu erlassen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Baubewilligungsverfahrens (eBau Nr. 2022-1083).