6. Die Beschwerdegegnerin nahm mit Schreiben vom 2. Mai 2023 zum Gesuch der Beschwerdeführerin vom 18. April 2023 Stellung. Daraufhin teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin mit Schreiben vom 8. Mai 2023 mit, dass sie gestützt auf die Stellungnahme der Beschwerdegegnerin auf die Anordnung von baupolizeilichen Massnahmen verzichte, da keine Anhaltspunkte für widerrechtliche Bautätigkeiten an der Mobilfunkanlage vorlägen.